Durch unsere prädestinierte Lage nahe den Grenzen zu Deutschland und Frankreich (sowie ein grenznahes Lager auf deutscher Seite direkt am Grenzzollamt Weil am Rhein – Autobahn) verfügen wir über grosse Erfahrung und alle nötigen Kompetenzen und Möglichkeiten in Bezug auf Grenzabfertigungen.
Die Zollsicherheitszertifikate «Zugelassener Empfänger ZE» und «Zugelassener Versender ZV» weisen uns als verlässlich und vertrauenswürdig gegenüber den Zollbehörden im grenzüberschreitenden Verkehr aus.
Dabei werden alle Daten der Zollverwaltung elektronisch übertragen. Damit stehen den Zollbeteiligten und der Zollverwaltung flexible Instrumente zur Verfügung, welche die Anforderungen eines zeitgemässen Warenverkehrs unterstützen.
Als so genannter zugelassener Empfänger (ZE) können wir als Firma an einem zugelassenen Ort (Firmendomizil) die Einfuhrzollanmeldung vornehmen. Die Sendungen gelangen im Transit von der Grenze zum ZE. Die zuständige Zollstelle entscheidet innert einer festgelegten Frist, ob die Sendung kontrolliert wird. Die Prüfungen werden am zugelassenen Ort vorgenommen. Beim zugelassenen Versender (ZV) funktioniert dies genauso, nur in die andere Richtung, also aus der Schweiz heraus.